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   BAG, 01.03.1995 - 1 AZR 786/94   

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BAG, 01.03.1995 - 1 AZR 786/94 (https://dejure.org/1995,2024)
BAG, Entscheidung vom 01.03.1995 - 1 AZR 786/94 (https://dejure.org/1995,2024)
BAG, Entscheidung vom 01. März 1995 - 1 AZR 786/94 (https://dejure.org/1995,2024)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streikunterbrechung an Wochenfeiertag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    FeiertagslohnzahlungsG § 1 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 9; MTV für die Arbeitnehmer des Gas- und Wasserinstallateur- und Klempner-Handwerks Hamburg vom 3.2.1989 § 8 Ziff. 2
    Kein Anspruch auf Bezahlung eines Feiertags bei Unterbrechung eines Streiks nur aus diesem Anlaß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 230
  • NJW 1995, 3007 (Ls.)
  • MDR 1995, 1148
  • NZA 1995, 996
  • BB 1995, 1700
  • BB 1995, 566
  • DB 1995, 1819
  • DB 1995, 532
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.05.1993 - 1 AZR 649/92

    Feiertagslohnzahlung und Streik

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 1 AZR 786/94
    Handelt es sich um gesetzliche Feiertage, so besteht kein Anspruch auf Feiertagslohnzahlung (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 11. Mai 1993 - 1 AZR 649/92 - AP Nr. 63 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).

    In beiden Fällen ist als einzige Ursache für den Arbeitsausfall der gesetzliche Feiertag anzusehen (z.B. BAGE 58, 320, 322 f. = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II der Gründe; Urteil vom 11. Mai 1993 - 1 AZR 649/92 - AP Nr. 63 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe).

    Eine dahingehende Bemerkung im Urteil vom 11. Mai 1993 (- 1 AZR 649/92 - AP Nr. 63 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II 3 der Gründe) bedarf der fallbezogenen Vertiefung, wie die Stellungnahmen im Schrifttum zeigen (Löwisch, AR-Blattei ES 170.2 Nr. 37; Richardi, SAE 1994, 304, 305 f.).

  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 589/86

    Feiertagslohnzahlung und Streik

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 1 AZR 786/94
    In beiden Fällen ist als einzige Ursache für den Arbeitsausfall der gesetzliche Feiertag anzusehen (z.B. BAGE 58, 320, 322 f. = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II der Gründe; Urteil vom 11. Mai 1993 - 1 AZR 649/92 - AP Nr. 63 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe).

    Vielmehr bedarf es hierzu noch - konkludenter oder ausdrücklicher - Erklärungen der einzelnen Arbeitnehmer, daß sie am Streik teilnehmen (BAGE 58, 320, 323 = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II 1 der Gründe).

    Entweder muß der einzelne Arbeitnehmer erklären, er scheide aus dem Streikgeschehen aus, oder die Streikleitung muß für alle Streikteilnehmer verbindlich den Streik für beendet erklären (BAGE 58, 320, 324 = AP, aaO, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 200/87

    Urlaubswiderruf

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 1 AZR 786/94
    In beiden Fällen ist als einzige Ursache für den Arbeitsausfall der gesetzliche Feiertag anzusehen (z.B. BAGE 58, 320, 322 f. = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II der Gründe; Urteil vom 11. Mai 1993 - 1 AZR 649/92 - AP Nr. 63 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe).

    Vielmehr bedarf es hierzu noch - konkludenter oder ausdrücklicher - Erklärungen der einzelnen Arbeitnehmer, daß sie am Streik teilnehmen (BAGE 58, 320, 323 = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 05.02.1971 - 4 AZR 66/70

    Haushaltsplan - Deutsche Kulturorchester - Öffentliches Haushaltsrecht -

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 1 AZR 786/94
    Folgt eine Tarifbestimmung der Terminologie des Gesetzes, so ist mangels entgegenstehender Anhaltspunkte davon auszugehen, daß die Tarifparteien die verwendeten Begriffe in der gleichen Bedeutung verstehen, die sie in der gesetzlichen Regelung haben (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. Urteil vom 5. Februar 1971 - 4 AZR 66/70 - AP Nr. 120 zu § 1 TVG Auslegung).
  • ArbG Hamburg, 16.10.2013 - 27 Ca 184/13

    Ausdrückliche oder konkludente Erklärung zur Streikteilnahme erforderlich

    Dieser Aufruf kann noch nicht bewirken, dass die Hauptpflichten aus den einzelnen Arbeitsverhältnissen suspendiert werden (BAG v. 01.03.1995 - 1 AZR 786/94 -, juris Rn. 22).

    Es ist zwar zutreffend, dass ein Arbeitnehmer, der seine Streikteilnahme erklärt, auch die Beendigung der Teilnahme erklären muss (BAG v. 01.10.1991 - 1 AZR 147/91 -, juris Rn. 17; v. 01.03.1995 - 1 AZR 786/94 -, juris Rn. 23).

    In beiden Fällen ist als einzige Ursache für den Arbeitsausfall der gesetzliche Feiertag anzusehen (BAG v. 01.03.1995 - 1 AZR 786/94 -, juris Rn. 20).

    Es kommt vorliegend nicht darauf an, ob die Gewerkschaft die Beendigung ihres Streiks erklärt hat, wie die Klägerin vorgetragen hat, oder ob die Beklagte davon ausgehen musste, dass der Streik während der Feiertage noch andauern sollte (zur Frage, ob die Erklärung der Beendigung eines Streiks für die Feiertag überhaupt beachtlich ist vgl. BAG v. 01.03.1995 - 1 AZR 786/94 -, juris Rn. 23).

  • LAG Hessen, 08.09.2016 - 5 TaBV 242/15

    Arbeitskampfbedingte Beschränkungen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

    Hinzukommen muss, dass die kampfführende Gewerkschaft ihre Mitglieder wieder zur Arbeitsaufnahme auffordert und den Kampf für alle Streikteilnehmer verbindlich für beendet erklärt (vgl. BAG 01.03.1995 - 1 AZR 786/94 - Rn. 23, zitiert nach juris).

    Die Streikmaßnahme der Gewerkschaft war nicht einmal unterbrochen, denn auch hierfür hätte es einer entsprechenden Erklärung der Gewerkschaft bedurft (vgl. BAG 01.03.1995 - 1 AZR 786/94 - Rn. 23, zitiert nach juris).

  • ArbG Braunschweig, 25.05.2016 - 3 Ca 84/16

    Abmahnung wegen Teilnahme an rechtswidrigem Streik

    Voraussetzung für die Suspendierung der Arbeitspflicht bei Teilnahme an einem Streik ist zum einen, dass es sich um einen rechtmäßigen Streik handelt, zum anderen, dass der Arbeitnehmer - sei es ausdrücklich oder konkludent - gegenüber dem Arbeitgeber erklärt, dass er am Streik teilnimmt (BAG, 01.03.1995, 1 AZR 786/94; BAG, 31.05.1988, 1 AZR 589/86).

    Vielmehr bedarf es hierzu noch - konkludenter oder ausdrücklicher - Erklärungen der einzelnen Arbeitnehmer, dass sie am Streik teilnehmen (BAG, 01.03.1995, 1 AZR 786/94; LAG Hamm, 25.05.1993, 4 Sa 11/93).

    Dann kann der betroffene Arbeitgeber im Regelfall davon ausgehen, dass die Arbeitnehmer, die nach einem gewerkschaftlichen Streikbefehl nicht zur Arbeit erscheinen, von ihrem Streikrecht Gebrauch machen, d.h. konkludent ihre Arbeitspflicht suspendieren (BAG, 01.03.1995, 1 AZR 786/94; LAG Hamm, 25.05.1993, 4 Sa 11/93).

  • BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 269/96

    Verlautbarung über Ende eines Streiks

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt Senatsurteil vom 1. März 1995 - 1 AZR 786/94 - AP Nr. 68 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe, m.w.N.) hat der Arbeitgeber für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, den Arbeitnehmern den Arbeitsverdienst zu zahlen, den sie ohne den Arbeitsausfall erhalten hätten.
  • LAG Hessen, 05.09.2011 - 17 Sa 644/11

    Vergütungsberechnung bei Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik - § 5 Abs 3 MTV

    Vielmehr bedarf es hierzu einer konkludenten oder ausdrücklichen Erklärung des Arbeitnehmers, am Streik teilzunehmen, als gestaltender Erklärung (BAG 01. März 1995 - 1 AZR 786/94 - AP FeiertagslohnzahlungsG § 1 Nr. 68; MünchArbR/Reichold, 3. Aufl., § 37 Rdnr 31) .
  • LAG Hamm, 09.10.2018 - 12 Sa 748/18

    Einzelhandel; Arbeitskampf; Streikbruchprämie; Einsatz von Mitarbeitern anderer

    Mit dem Streikaufruf waren die Mitarbeiter auch zur Arbeitsleistung verpflichtet, da nur der Aufruf die Hauptpflichten aus den einzelnen Arbeitsverhältnissen suspendiert hätte (vgl. BAG, 01.03.1995 - 1 AZR 786/94).
  • LAG Hessen, 04.06.2012 - 17 Sa 1420/11

    Streik - Vergütung - Tarifauslegung

    Vielmehr bedarf es hierzu einer konkludenten oder ausdrücklichen Erklärung des Arbeitnehmers, am Streik teilzunehmen, als gestaltender Erklärung (BAG 01. März 1995 - 1 AZR 786/94 - AP FeiertagslohnzahlungsG § 1 Nr. 68; MünchArbR/Reichold, 3. Aufl., § 37 Rdnr 31) .
  • LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1267/95

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

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  • LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1999/95

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

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